Kommentar: Urteil zur Helmpflicht

Helmpflicht Helmpflicht 21.06.2013 Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied, dass eine Radfahrerin nach einem unverschuldeten Unfall 20% des Schadens selbst zu tragen hätte, weil sie keinen Helm trug. as Unfallopfer war in voller Fahrt gegen eine Autotür geprallt, die durch einen Beifahrer plötzlich und unvermittelt geöffnet wurde.

Das in Fachkreisen mehr als umstrittene Urteil (mit dem die Helmpflicht quasi durch die Hintertür eingeführt wird) trifft natürlich Liegeradpiloten besonders, denn im Gegensatz zu zu konventionellen Rädern besteht der besondere Sicherheitsaspekt darin, dass der klassische Kopfsprung über den Lenker hier sehr, sehr selten ist und damit eine der größten Verletzungsgefahren des Radfahrens einfach entfällt.

Bei einem Liegerad würde dieses Szenario in aller Regel zu (kleineren) Beinverletzungen führen, aber nicht zu einem Überschlag mit Kopfverletzungen.

Wer sich diesbezüglich absichern möchte, dem seien unsere speziellen Radhelme empfohlen, die wir Ihnen auf Anfrage auch gern zusenden.

Kritik

In Fachkreisen wird dieses Urteil einhellig als unfachgerecht und extrem autofreundlich gewertet, weil es dazu dient, den vernünftigen, umweltfreundlichen und für den Steuerzahler erheblich preiswerteren Radverkehr massiv einzuschränken und damit die Unsicherheit für alle Radfahrer noch zu erhöhen.

Selbst Verkehrsminister Ramsauer musste die vom ADFC vertretene Faktenlage bestätigen und seinen Vorstoß einer gesetzlichen Helmpflicht abbrechen. Bei den Richtern in Schleswig ist diese Beurteilung offenbar nicht angekommen.

Hauptargument der Gegner des Urteils wie z.B. des ADFC ist, dass Untersuchungen zeigen, dass die Helmpflicht zu erheblich weniger Radverkehr führt und ein vermehrter Radverkehr die Sicherheit aller Radfahrer und die Akzeptanz der Autofahrer signifikant erhöht.

Das leuchtet schon deshalb ein, weil die Mehrzahl der Radunfälle durch das Fehlverhalten von KFZ-Führern verursacht wird (Unachtsamkeit, Vorfahrt erzwingen, zu geringer Sicherheitsabstand u.v.m.). Solche Unfälle nahmen in den Ländern wie Dänemarkt, Niederlande etc. rapide ab, sobald mehr Räder auf der Straße sind, deshalb die Bedingungen der Radfahrer entsprechend verbessert werden müssen und die KFZ-Führer viel mehr auf das Miteinander Auto und Rad eingestellt sind.

Dieser Aspekt verringert die Unfallzahlen ganz erheblich mehr als es eine nur auf eine Begrenzung des Schadens bedachte Helmpflicht überhaupt vermag.

Versagen der Kommune

Selbstverständlich muss sich auch die Kommune fragen lassen, ob sie mit der räumlichen Nähe zwischen Parkplätzen und Radweg nicht die baulich Grundlage für solche Unfälle überhaupt erst geschaffen hat.

Sie hätte ja auch den Radweg als Radstreifen auf der Fahrbahn anlegen können, denn der Führer eines KFZ ist weitaus besser mit Spiegeln ausgestattet als ein Beifahrer, der den Blick nach hinten u.a. vor dem Türöffnen nicht gewohnt ist.

Das Urteil wirft aber auch andere Fragen auf, etwa wieso bei KFZs und LKWs keine entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen aus Gründen des Verursacherprinzips vorgeschrieben werden - wie z.B. ein elektronische Warnanlage oder als schlechtere Lösung ein einfacher Spiegel für die Beifahrer.

KFZ- und versicherungsfreundliches Urteil

Stattdessen werden die Opfer in die Pflicht genommen, die Rechte der Kraftfahrer gestärkt und den Versicherungen eine Möglichkeit gegeben, sich vor berechtigten Schadensersatzforderungen zu drücken.

Das nächste Urteil nach dem Muster könnte dann ja auch so aussehen, dass x-beliebige Sicherheitsausrüstungen bei den Opfern moniert werden. Das kann dann so weitergehen, das Radfahrer schon deshalb Mitschuld haben, weil sie keine Ritterrüstung trugen oder überhaupt auf das Rad gestiegen sind...

Fazit: Die Schleswiger Richter haben sich mit diesem Urteil alles andere als mit Ruhm bekleckert. Selbst wenn sie als vielleicht gestrige, begeisterte Autofahrer ein schlechtes Verhältnis zum Radverkehr hätten, kann eine gewisse Qualität eines Urteils "im Namen des Volkes" (und nicht der Industrie) doch wohl vorausgesetzt werden.

(jw/20.06.2013)

Links

N-TV (Kommentar)

ADFC Reaktion

Die Lübecker Nachrichten zum Urteil

Der Spiegel (Minister Ramsauer und die Helmpflicht)

Gerichtsurteil: Gelegenheitsfahrer / Rennfahrer

Update 20.02.2014

Oberlandesgericht Celle widerspricht Schleswiger Helmurteil