Urteil: Fahren auf Waldwegen
18.04.18 Ein Radler wurde von einem Waldbesitzer abgemahnt, weil er auf einem Waldweg fuhr. Dem hat ein Gericht jetzt eine Absage erteilt. Ob das Urteil nicht nur in Bayern gilt, bleibt zu hinterfragen.
Anm.: Auch wenn z.B. das ICE FullFat geradezu dazu einlädt, querfeldein so gut wie jedes Gelände zu durchfahren und die breiten Reifen dabei auch wenig Natur kaputtmachen, sollte ein wahrer Naturfreund natürlich vor Naturschutzgebieten und geschützten Dünen (Sylt etc.) halt machen und möglichst auf den Wegen bleiben.
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